Wartung & Instandsetzung


Nehmen Sie Ihre Pflichten als Betreiber wahr - wir sichern Sie ab!

Wenn Sie ein Gebäude betreiben, sind Sie verpflichtet Ihre Brandrauchentlüftung jährlich zu warten. Die technischen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt dies vor.

Auswahlverschulden
Die Wartung Ihrer Brandrauchentlüftung muss durch eine Fachfirma erfolgen. Gehen Sie kein Risiko ein - beauftragen Sie den größten Errichter österreichs. Die Beauftragung einer Wartung entbindet Sie nicht Ihrer Sorgfaltspflicht. Sie als Brandschutzbeauftragter, Betreiber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer kann ein Auswahlverschulden treffen, wenn Sie bei der Wahl des Wartungsunternehmnes Ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Wir sind der größte Errichter und Hersteller von Rauchabzügen in Österreich und sind stolz auf 5.000 Installationen jährlich - und das seit über 40 Jahren. Unsere Firmengruppe mit Ihren über 100 Mitarbeitern beschäftigt sich intensiv mit Anlagensicherung.

Unser umfangreiches und erprobtes Wartungsprogramm sichert ihnen eine genaue Dokumentation nach ISO 9001:2015 und stellt sicher, dass Ihre Anlage am Stand der Technik gewartet wird.

Finden Sie Informationen zum Nutzen Ihrer Brandrauchentlüftung (RWA)

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.